Kirche & Geld

Immer wieder werden wir gefragt, wie die Zuwendungen, die die Kirche durch Kirchensteuer und Kirchgeld erhält, verwendet werden. Auf der Graphik finden Sie die Anteile des großes Haushaltes unserer bayerischen Landeskirche mit etwa 2,3 Millionen Mitgliedern.  

 

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Die Frage kommt oft dann auf, wenn Folgendes geschieht: Wer evangelisch und in Bayern gemeldet ist, findet einmal im Jahr einen Kirchgeld-Brief in der Post. Dieser Bescheid löst manchmal Unverständnis aus. Denn der Brief klingt wie eine (weitere) Aufforderung, Steuern zu zahlen - was ärgerlich ist, denn man zahlt doch schon monatlich seine Kirchensteuer, die mit der Lohnabrechnung über das Finanzamt vollzogen wird... oder etwa nicht? Das scheint eigenartig! 

Wichtig ist, dass es einen Unterschied zwischen Kirchensteuer und Kirchgeld gibt! 

1. Kirchensteuer: 
In Bayern (und Baden-Württemberg) geben evangelische Kirchenmitglieder 8% der Höhe ihrer Einkommen-, beziehungsweise Lohnsteuer als Kirchensteuer ab. (In den anderen Bundesländern sind es 9%.) Dieses Geld fließt direkt in den landeskirchlich, also bayernweit verwalteten Haushalt der Gesamtkirche. Davon werden die anfallenden Kosten gezahlt, zum Beispiel auch die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und der Betrieb von kirchlichen Einrichtungen wie etwa Kindertagesstätten... Über die Mittel des Haushaltes entscheidet die Landessynode. Sie ist der Souverän in den finanziellen Belangen und beschließt einmal im Jahr den landeskirchlichen Haushalt. 

2. Kirchgeld: 
Das Kirchgeld nun ist Teil der Kirchensteuer - aber eben halt das eine, fehlende Prozent von der eingezogenen Kirchensteuer
Das Kirchgeld wird aber für die lokale Kirchengemeinde erhoben - nicht für die Gesamtkirche. Es dient als Einnahmequelle für die pastorale Arbeit vor Ort (in München geschieht dies über das Dekanat, also eine Ebene über den Gemeinden und wird entsprechend verteilt). Jedes Gemeindemitglied, das einen Kirchgeldbrief erhält, kann sich in die Staffelung des Betrags je nach Einkommen selbst einordnen. Wer sich in Ausbildung befindet oder unter 9.000 Euro im Jahr verdient, ist vom Kirchgeld befreit.  Da dies alles jedoch ein Verwaltungsablauf ist, wird der Kirchgeld-Brief auch so "behördlich" gefasst, was bisweilen zu Irritationen führen kann... und was wir sehr bedauern. 

Dass es diese beiden Arten des Kirchenbeitrages gibt, ist historisch gewachsen. Eine Abschaffung des Kirchgelds und eine mögliche, damit begründete Erhöhung der Kirchensteuer stehen momentan nicht zur Debatte! Jedoch wird intensiv über eine mögliche Differenzierung in Bezug auf Fragen rund um Kirchensteuer und Kirchenmitgliedschaft nachgedacht. 

3. Effekt: 
Durch Ihre Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche tragen Sie (auch) finanziell zum Leben in Ihrer Gemeinde und zum Wohl vieler bei, die die Angebote der Kirche in Diakonie, Bildung, Seelsorge (Hochschulen, Einrichtungen, Krankenhäuser und Heimen), Kultur und Gottesdienst nutzen. Auch subsidiär. Sie können jederzeit mit einem der für Sie zuständigen Gemeinde-Pfarrerinnen und Pfarrer sprechen. Sei es seelsorgerliche Begleitung, Vorbereitung und Durchführung eines kirchlichen Familienfestes (Taufe, Konfirmation, Hochzeit ...oder ein Trauerfall), Unterstützung, Rat und Hilfe in Lebensfragen, Gebet, Besuche, Haus-Abendmahl oder einfach nur ein Telefonat - wir sind für Sie da. Dieser Dienst wird auch durch die Kirchensteuer ermöglicht. Und darüber hinaus noch viel mehr... 

4. Spenden:
Das System der deutschen Kirchensteuer ist weltweit in dieser Form einmalig. Andere Länder lösen die sozialen Herausforderungen etwa mit einer Art "Kultursteuer" oder sie lösen es eben auch gar nicht, was dazu beiträgt, dass soziale Strukturen einer Gesellschaft fehlen oder eben durch die kirchlichen Träger auf Basis von Spenden geleistet werden müssen. In anderen Kirchen (vor allem Freikirchen und Orthodoxie) ist die Bereitschaft zu spenden anders ausgeprägt als bei uns - weil es hier eben die Kirchensteuer gibt. Dort gibt man für gewöhnlich freiwillig den Zehnten, das heißt monatlich 10 Prozent von dem, was man an Einkommen hat, an die Gemeinde ab... Das ist bei uns nicht üblich, weil es eben die Kirchensteuer gibt, die deutlich unter diesen 10 Prozent liegt.

Durch Spenden werden in unserer Gemeinde jene Aufgaben getragen, die nicht durch die so genannten "Schlüsselzuweisungen" der Landeskirche aus Erträgen der Kirchensteuer abgedeckt sind. Unter anderem zum Beispiel die Kirchenmusik oder unsere intensive Arbeit mit bedürftigen Menschen (Matthäusfrühstück & MatthäusCafé).

Wenn Sie spenden möchten, um einen Beitrag für die Arbeit in unserer Gemeinde zu leisten, informieren Sie sich bitte hier - einfach anklicken

Wir sagen: Herzlichen Dank!